Atemschutz - Ausbildung


Der Atemschutzeinsatz innerhalb eines brennenden Gebäudes ist eine der gefährlichsten Aufgaben, die bei der Feuerwehr erfüllt werden müssen. Oftmals sind die Gefahren innerhalb eines verqualmten Gebäudes mangels Sichtmöglichkeit nicht unmittelbar zu erkennen. Dennoch muss der Atemschutzgeräteträger mit diesen Gefahren umgehen und auch die notwendigen Rettungs- und Brandbekämpfungsmassnahmen durchführen können.

Aus diesem Grund muss ein Atemschutzgeräteträger folgende Vorraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • bestandene Tauglichkeitsuntersuchung (G26)
  • bestandene Trupp-Mann Ausbildung
  • bestandener Atemschutzgeräteträger Lehrgang
  • regelmäßige Atemschutzgeräteträger Ausbildung/Übung

 

Der Atemschutzgeräteträger Lehrgang kann an einer der staatlichen Feuerwehr-Schulen, als auch auf Landkreisebene, absolviert werden. Die regelmäßige Atemschutzgeräteträger Ausbildung/Übung wird intern durchgeführt und beinhaltet mindestens folgende Bestandteile:

  • jährliche Belastungsübung in einer Atemschutzübungsanlage
  • theoretische Atemschutzgeräteträger Ausbildung
  • Einsatzübung mindestens in Gruppenstärke

Atemschutz Ausbilder
Sebastian Moder
Tobias Kraus